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    Wir beantragen für Sie ein neues Blindenführhundgeschirr bei der Krankenkasse

    Gerne helfen wir Ihnen bei der Beantragung eines neuen Blindenführhundgeschirrs, wenn Sie das Geschirr bei uns erwerben möchten.

     

    Damit wir wissen welches Geschirr ( in welcher Ausführung und Größe ) sie haben möchten, tätigen Sie bitte im Shop eine Bestellung und wählen im Bezahlvorgang "Angebot" aus.

     

    1. Wir benötigen eine ärztliche Verordnung ( Rezept ) von Ihnen die Ihre Sehbehinderung und die Notwendigkeit eines Blindenführhundes bestätigt.
      In der Verordnung muss erwähnt werden, dass ein neues Führgeschirr erforderlich ist.

    2. Sie senden uns diese Verordnung, in Original, auf dem Postweg zu. ( Bitte erstellen Sie eine Kopie für ihre Unterlagen ).

    3. Wir erstellen ein Angebot für das von Ihnen gewünschte Führgeschirr und senden Ihnen dieses Angebot, als Kopie, per Mail zu.

    4. Sie bestätigen uns formlos ( per Mail ) das wir das Geschirr, wie im Angebot aufgeführt, für sie beantragen sollen.

    5. Wir senden Ihrer Krankenkasse die Verordnung sowie das Angebot zu, dies ist als Antrag in der Regel ausreichend.

    6. Die Krankenkasse prüft den Antrag und sendet Ihnen, sowie uns, eine Kostenübernahmeerklärung zu, wenn der Antrag positiv bewertet wurde.

    7. Wir erstellen nach Erhalt der Kostenübernahmeerklärung das von Ihnen ausgewählte Führgeschirr und senden es Ihnen zu.
      ( Bitte beachten Sie die Lieferzeiten von etwa 14 Tagen )

    8. Nach dem Erhalt benötigen wir von Ihnen eine Empfangsbestätigung für die Krankenkasse.

      Sollte etwas nicht passen, oder Sie sind doch nicht zufrieden mit dem Geschirr, so haben Sie 14 Tage Umtauschrecht.
      Sie können das Geschirr also 14 Tage testen und selber entscheiden ob es das richtige für Sie und Ihren Hund ist.

     

    Wenn Sie das Hilfsmittel Blindenführhundgeschirr selber beantragen möchten oder in Vorleistung gehen.

    Um ein neues Blindenführhundgeschirr bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen, müssen Sie normalerweise die folgenden Schritte befolgen:

    1. Informieren Sie sich über die genauen Richtlinien und Voraussetzungen Ihrer Krankenkasse. Jede Krankenkasse kann unterschiedliche Verfahren und Anforderungen haben.
      In der Regel steht Ihnen alle 2 Jahre ein neues Blindenführhundgeschirr zu.

    2. Besorgen Sie sich eine ärztliche Verordnung ( Rezept ), die Ihre Sehbehinderung und die Notwendigkeit eines Blindenführhundes bestätigt.
      In der Verordung muss erwähnt werden, dass ein neues Führgeschirr erforderlich ist.

    3. Wir erstellen Ihnen ein Angebot für das gewünschte Blindenführhundgeschirr und senden Ihnen dieses zu. ( Per Mail )
      Wenn Sie in Vorleistung gehen möchten bestellen Sie ihr Geschirr bei uns im Shop und Sie erhalten mit dem Geschirr eine Rechnung von uns.
      Diese Rechnung reichen Sie mit ihrem Antrag bei der Krankenkasse ein.

    4. Sie stellen einen Antrag zusammen und reichen Sie ihn bei Ihrer Krankenkasse ein. Achten Sie darauf, alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt auszufüllen

      Ihr Antrag beinhaltet in der Regel:

    • Das von uns erstellte Angebot oder die bereits bezahlte Rechnung.
    • Die Verordnung in Original ( Kopieren Sie vorher diese Verordnung für Ihre Unterlagen )
    • Im günstigsten Fall besprechen Sie den Antrag vorher mit Ihrem Sachbearbeiter der Krankenkasse durch
    • ...
    1. Nachdem Ihr Antrag eingereicht wurde, wird die Krankenkasse Ihren Fall prüfen. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

    2. Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie in der Regel eine Kostenübernahmeerklärung.
      Mit dieser Erklärung können Sie ein neues Führgeschirr für Ihren Blindenführhund bei uns erwerben oder sie erhalten eine Rückzahlung der bereits getätigten Zahlung von ihrer Krankenkasse.

    Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Schritte und Anforderungen je nach Land und Krankenkasse variieren können. Daher sollten Sie sich immer direkt an Ihre Krankenkasse wenden und sich über deren spezifische Richtlinien informieren.
    Aus der Sicht der gesetzlichen Krankenkassen handelt es sich bei einem Blindenführhundgeschirr um ein Hilfsmittel, genau wie bei ihrem Blindenführhund. 

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